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Grundkonzeption

Das bayerische Gymnasium vermittelt auch in Zukunft seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung, bereitet sie bestmöglich auf ein Hochschulstudium vor und befähigt sie, „eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule“ erfolgreich zu absolvieren (Art. 9 Abs. 1, BayEUG). Es legt die Grundlage für die Bereitschaft, lebenslang zu lernen und sich fortzubilden. Die obersten Bildungsziele des Art. 131 Bayerische Verfassung werden umgesetzt. Dies umfasst Wertebildung, Werteerziehung sowie musische Bildung. Deshalb stellt es den Schüler in seiner Persönlichkeitsentwicklung in den Mittelpunkt und verbindet Leistungsanspruch mit kind- und jugendgerechten Angeboten zur individuellen Förderung. Diese Angebote tragen zur Entlastung der Eltern bei und eröffnen zudem mehr gymnasial geeigneten Kindern die Möglichkeit, ein Gymnasium erfolgreich zu besuchen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund.

Das Gymnasium in Bayern setzt auf eine enge und vertrauensvolle Kooperation aller an Bildung Beteiligten, d. h. die Schulfamilie mit Schulleitung, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern; die Verwaltungsebenen des Staates und der kommunalen Familie unterstützen die Verantwortlichen an den Gymnasien vor Ort bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags.

Aufgrund der öffentlichen Diskussion, der bisherigen Rückmeldungen und verschiedener Evaluationen aller Beteiligter (Schulleitungen, Lehrerkollegien, Schülerschaft, Eltern) ist es erforderlich, unter Beibehaltung des bisherigen Qualitätsanspruchs und der Berücksichtigung der aktuellen Vereinbarung der Kultusministerkonferenz, das pädagogische und organisatorische Konzept weiter zu entwickeln und den aktuellen Bedingungen anzupassen sowie Umsetzungsprobleme zu beseitigen:



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