Grundkonzeption
Das bayerische Gymnasium vermittelt auch in Zukunft seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung, bereitet sie bestmöglich auf ein Hochschulstudium vor und befähigt sie, „eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule“ erfolgreich zu absolvieren (Art. 9 Abs. 1, BayEUG). Es legt die Grundlage für die Bereitschaft, lebenslang zu lernen und sich fortzubilden. Die obersten Bildungsziele des Art. 131 Bayerische Verfassung werden umgesetzt. Dies umfasst Wertebildung, Werteerziehung sowie musische Bildung. Deshalb stellt es den Schüler in seiner Persönlichkeitsentwicklung in den Mittelpunkt und verbindet Leistungsanspruch mit kind- und jugendgerechten Angeboten zur individuellen Förderung. Diese Angebote tragen zur Entlastung der Eltern bei und eröffnen zudem mehr gymnasial geeigneten Kindern die Möglichkeit, ein Gymnasium erfolgreich zu besuchen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund.
Das Gymnasium in Bayern setzt auf eine enge und vertrauensvolle Kooperation aller an Bildung Beteiligten, d. h. die Schulfamilie mit Schulleitung, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern; die Verwaltungsebenen des Staates und der kommunalen Familie unterstützen die Verantwortlichen an den Gymnasien vor Ort bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags.
Aufgrund der öffentlichen Diskussion, der bisherigen Rückmeldungen und verschiedener Evaluationen aller Beteiligter (Schulleitungen, Lehrerkollegien, Schülerschaft, Eltern) ist es erforderlich, unter Beibehaltung des bisherigen Qualitätsanspruchs und der Berücksichtigung der aktuellen Vereinbarung der Kultusministerkonferenz, das pädagogische und organisatorische Konzept weiter zu entwickeln und den aktuellen Bedingungen anzupassen sowie Umsetzungsprobleme zu beseitigen:
- Der Lehrplan verdeutlicht Schwerpunkte und stellt die Vermittlung von nachhaltigem grundlegendem Wissen sowie von Methodenkompetenzen in den Mittelpunkt.
- Belastungen der Schülerinnen und Schüler werden zusätzlich durch veränderte Rahmenbedingungen und organisatorische Vorgaben reduziert.
- Der Freistaat Bayern stellt zusätzliche Stellen zur Sicherung des Unterrichts und finanzielle Mittel für zusätzliche Angebote am Nachmittag bereit.
- Die Möglichkeiten zur individuellen Förderung werden erweitert.
- Die Schulen erhalten größere Freiräume, vor Ort zu regeln, was erforderlich ist.
- Zur Definition des Qualitätsanspruchs des bayerischen Gymnasiums wird eine Fachtagung (in Zusammenarbeit mit der Stiftung Bildungspakt) veranstaltet. Hierzu werden Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Vertreter der Hochschulen und der Wirtschaft beteiligt.
- Darüber hinaus vertrauen wir der pädagogischen und fachlichen Kompetenz der Lehrerschaft und der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten.
- Ab September wird das Staatsministerium in der Abteilung Gymnasium eine Lehrkraft als Ansprechpartner für Elternbeiräte zur Verfügung stellen.